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© 2010 Wort des Lebens


Teilnahmebedingungen

 

Stand vom 14.07.2008

 

Liebe Gäste,

wir bitten Sie, vor Antritt eines Urlaubs, eines Seminares etc. in unserem Haus die Teilnahmebedingungen aufmerksam zu lesen, da unsere Geschäftsbedingungen nach dem Pauschalreiserecht § 651a ff BGB Bestandteil des Reiserechtes sind.

 

1.  Ziel und Inhalte

Das Ziel der Arbeit von Wort des Lebens ist neben Erholung, Entspannung, fröhlicher Gemeinschaft, Sport und Spiel das Nachdenken über Gottes Wort. Wir sind überzeugt, dass allein durch die Beziehung zu Jesus Christus unser Leben den rechten Sinn erhält. Grundlage für unsere Arbeit ist deshalb die Bibel, Gottes Wort.

Aufgrund unserer Überzeugung vergeben wir keine Doppelzimmer an unverheiratete Paare. Außerdem erwarten wir, dass unsere Gäste die geltende Hausordnung beachten und in unseren Häusern und auf dem Gelände auf alkoholische Getränke und Nikotin verzichten.

 

Um einen harmonischen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich in den von WDL organisierten Freizeiten jeder Teilnehmer in die Freizeitgemeinschaft einordnet. Sollte sich jemand störend widersetzen, ist die Freizeitleitung berechtigt, den Aufenthalt vorzeitig zu beenden.

 

2.  Anmeldung und Zahlung

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung (postalisch, Fax, E-Mail) bieten Sie Wort des Lebens e.V. den Abschluss des Vertrages an. Ihre Anmeldung ist für die Dauer von zwei Wochen bindend. Die Buchung wird unsererseits verbindlich, wenn wir Ihnen diese und den Preis bestätigt haben. Sollten die Bestätigung und die unser Haus sowie die jeweilige Freizeit betreffenden Unterlagen nicht bis 14 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, so wenden Sie sich bitte umgehend an das Gästebüro von Wort des Lebens e.V. 

Bitte beachten Sie unbedingt die gesonderten Hinweise zur Zimmerbelegung, die Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugesandt werden!

 

Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 10 % (des Gesamtpreises / Freizeitpreises, mindestens jedoch 30,– Euro) zu leisten. Eine nichtgetätigte Anzahlung entbindet nicht von Stornierungsgebühren.
Der Anmeldeschluss bei Freizeiten ist drei Arbeitstage vor Freizeitbeginn.

 

Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er für die anderen, von ihm angemeldeten Teilnehmer.

 

Bis spätestens eine Woche vor Anreise muss der gesamte Freizeitbetrag auf einem unserer Konten eingegangen sein.

 

Wir sind berechtigt, zusätzlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages zu verlangen, wenn sich die Teilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befinden und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher durch uns schriftlich angemahnt worden ist.

 

Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

 

Wir behalten uns vor, Freizeiten aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

 

3. Rücktritt und Kündigung

Die Anmeldung kann jederzeit storniert werden. Wir empfehlen jedoch in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir stellen in diesem Fall anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornogebühren in Rechnung:

10%    mehr als 3 Monate vor Reiseantritt, mindestens jedoch 30,– Euro

25 %    bis zum 29. Tag vor Reiseantritt

40%    vom 28.-14. Tag vor Reiseantritt

60 %    vom 13.-7. Tag vor Reiseantritt

70%    ab sechsten Tag vor Reiseantritt

80 %    bei Nichtanreise

 

Die Stornogebühr berechnet sich aus dem Preis je angemeldetem Teilnehmer (bei Gruppen und Gästen) bzw. aus dem Freizeitpreis und beträgt mindestens 30,– Euro.  Als Stichtag für die Berechnungsfrist gilt der Eingang der Stornierung.

 

Dem Anmelder bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der in den Pauschalen genannten Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

4.  Haftung

Für Unfälle, Verluste oder sonstige Schadensfälle haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Unsere vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.

 

5.  Allgemeines

Zu der Anerkennung der Teilnahmebedingungen gehört auch die Hausordnung, die auf  Wunsch zugesandt wird und in jedem Zimmer ausliegt.

 

Wir bitten zu beachten, dass besondere Essenswünsche nur nach Voranmeldung (mindestens vier Wochen vor Aufenthalt) in unserem Gästebüro berücksichtigt werden. Wir berechnen in diesem Falle 2,– Euro Zuschlag pro Tag, da dies für unsere Küche zeitaufwendiger ist. Während der Freizeithauptsaison (Juli–August) können wir keine besonderen Essenswünsche berücksichtigen.

 

Die Zimmer müssen (außer nach eindeutiger Absprache mit dem Gästebüro) bis 10.00 Uhr geräumt sein, da wir sonst einen Aufpreis in Höhe eines Tagessatzes berechnen müssen.

 

Bei nicht eingeplanten Kostensteigerungen (z.B. Energiekosten) behalten wir uns vor, die in diesem Prospekt genannten Preise entsprechend anzupassen.

 

In unseren Häusern darf aus rechtlichen Gründen kein eigenes Büchermaterial verkauft werden.

 

Das für die entsprechenden Freizeiten angebotene Kinderprogramm (4–13 J.) wird ab fünf Kindern pro Altersgruppe angeboten.