Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gruppen und Klassenfahrten WDL Starnberger See gGmbH
§ 1 Definition
- Eine Gruppe muss eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen haben. Familien fallen nicht unter Gruppen, solange nicht mehrere Familien die Gruppe bilden.
Personenanzahlen unter 10 Personen werden als Einzelgäste berechnet und angesehen.
§ 2 Reservierung von Unterkunft und Verpflegung
- Die Gäste können für ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail eine Reservierungsanfrage stellen. Die Reservierungsanfrage sollte die folgenden Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen, idealerweise unter Angabe des Geschlechtes, so wie Art der Anreise, Altersgruppe der Anreisenden bzw. Klassenstufe, Verpflegungswünsche. WDL Starnberger See gGmbH wird dem Gast einen Vorschlag für einen Belegungsvertrag übersenden. Mit dem fristgerechten Eingang eines ordnungsgemäß ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Exemplars des Belegungsvertrages bietet der Gast WDL Starnberger See gGmbH den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage der Prospektausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieses Belegungsvertrages verbindlich an. Mit der fristgerechten Annahmeerklärung, die dann durchWDL Starnberger See gGmbH erfolgt, kommt ein für beide Seiten bindendes Vertragsverhältnis zu Stande. Soweit der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt des Angebots abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch ausdrückliche Erklärung annimmt. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
- Bei Reservierungen, die noch weitere Programmpunkte von uns enthalten, werden diese unabhängig vom Belegungsvertrag gebucht und sind abhängig von der Jahreszeit, der Gruppengröße, dem Alter, der Mitarbeiterdichte und der Möglichkeit des Angebotes. Diese Angebote wie z.B. Erlebnispädagogische Einheiten, Sporteinheiten, Lagerfeuer, Grillen oder ähnliches, benötigen der schriftlichen Anfrage auf Seiten des Gastes und einer schriftlichen Bestätigung auf Seiten des Beherbergungsbetriebes
- Beachten Sie: Unsere Reisen sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
§ 3 Reservierung von Modulen, Programmbausteinen und zusätzlichen Leistungen
- Eine Buchung von Modulen, Programmbausteinen oder zusätzlichen Leistungen, müssen immer schriftlich geschehen. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch WDL Starnberger See gGmbH, der angefragten Leistungen, sind diese fest gebucht.
§ 4 Zahlung
- Die Zahlung für den Aufenthalt in unseren Gästehäusern ist spätestens eine Woche nach Rechnungsschreibung fällig. Die Rechnung wird nach Aufenthalt der Gruppe gestellt. Tagesgäste haben die Möglichkeit an der Rezeption ihre Mahlzeiten bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
§ 5 Datenbestimmungen
- In seiner Datenschutzerklärung (siehe www.wdl.de/datenschutz) versichert WDL die vertrauliche Behandlung der Daten der Gruppen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Stornierung einer Gruppe oder Teilnehmer der Gruppe
Eine Gruppe kann jederzeit von dem Belegungsvertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WDL.
Tritt die Gruppe den gebuchten und vertraglich zugesicherten Termin nicht an, so kann WDL einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Die beträgt bei einer Stornierung:bis 90 Tage vor Anreise: 25% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
bis 31 Tage vor Anreise: 30% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
bis 14 Tage vor Anreise: 50% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
bis 7 Tage vor Anreise: 70% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
bis zur Anreise oder bei Nichterscheinen: 90% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Die pauschale Ersatzzahlung wird zeitnah in Rechnung gestellt.
Der Gruppe wie auch WDL bleibt der Nachweis unbenommen, dass WDL durch den Rücktritt überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Ersatzzahlung.Jede Gruppe erhält eine 10% kostenfreie Ausfallquote, auf die im Belegungsvertrag vereinbarte Gruppengröße. Alle ausfallenden Teilnehmer darüber hinaus, müssen 90% der Kosten pro Person tragen.
Gebuchte Mahlzeiten, können eine Woche vor Anreise kostenfrei storniert werden. Mahlzeiten die nach diesem Zeitraum abgesagt werden, sind mit 100% anzusetzen.
§ 7 Pflichten der Gruppen
- Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jede Gruppe verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Die Gruppe ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Freizeit oder WDL mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Freizeit oder von WDL ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Kommt eine Gruppe dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.
§ 8 Haftung der Gruppen
- Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem WDL spätestens um 09:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann WDL aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%, es sei denn der Umstand ist durch den Gast nicht zu vertreten. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtzeitigen Verlassen der Zimmer keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie Gerichtsstand von WDL ist der Sitz von WDL Starnberger See gGmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) WDL Starnberger See gGmbH Freizeiten
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Verein WDL Starnberger See gGmbH, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
§ 1 Anmeldung zu einer Freizeit bei WDL Starnberger See gGmbH
- Mit der Anmeldung wird dem Verein WDL Starnberger See gGmbH, Assenbucher Str. 101, 82335 Berg (WDL) als Veranstalter der Freizeit der Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten.
Die Anmeldung soll über das hierfür von WDL bereit gestellte Onlineformular auf www.wdl.de erfolgen; Unverbindliche Reservierungen eines Freizeitplatzes sind in der Regel nicht möglich. Erfolgt die Reiseanmeldung (elektronisch), bestätigt WDL unverzüglich den Eingang der Buchung. Diese Bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Anmeldenden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Anmelder eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Ausfertigung der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, sofern der Reisegast nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende zeitnah benachrichtigt. Die Rechnung über den Teilnahmebeitrag wird ca. 2 Wochen vor der Freizeit ebenfalls per Email zugeschickt. - Anmeldung Busshuttle
Buchungen für Busshuttle, für die Jugend- und Sommerfreizeiten, sollen ausschließlich über die von WDL bereit gestellten Onlineformulare auf www.wdl.de erfolgen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten auszufüllen. Mit Übersendung der Platzbestätigung per Email an den Anmeldenden, kommt der Vertrag über die Beförderung zustande. Sollte das Busshuttle schon voll belegt sein, wird der Anmeldende zeitnah benachrichtigt. Die Rechnung über die Busshuttlekosten wird zusammen mit dem Teilnahmebetrag per Lastschrift eingezogen. - Der Anmeldende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Weicht der Inhalt der Teilnahmebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches WDL für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn WDL bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Anmeldende dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt. Die von WDL gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 und 5 möglich.
§ 2 Zahlungsbedingungen
- Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Anmeldenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Der Teilnahmebeitrag wird, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt oder mit dem Anmeldenden vereinbart ist, per Lastschrift eingezogen. Hierzu erteilt der Anmeldende bei der Online-Anmeldung WDL ein Lastschriftmandat. In der Rechnung wird auf den fälligen Termin zum Lastschrifteinzug hingewiesen. Dieser ist grundsätzlich nach Ablauf der Freizeit terminiert, wenn alle Reiseleistungen erbracht sind. Sollte das in der Anmeldung angegebene Konto nicht entsprechend gedeckt sein, fallen Bankgebühren an, die an den Anmeldenden weitergeleitet werden (mind. € 6,50). Barzahlungen werden von WDL nicht entgegen genommen.
§ 3 Leistungsbeschreibung der Freizeiten
- Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den ergänzenden Angaben auf der Webseite von WDL, den Angaben vor der Buchung, der Teilnahmebestätigung mit deren Bedingungen sowie den Angaben in den letzten Infos.
WDL bzw. den Leitenden und Betreuenden der Freizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, WDL diese Informationen auf dem hierfür vorgesehenen Formular (Freizeitpass) mitzuteilen, das mit den letzten Informationen ca. 4 Wochen vor der Freizeit versendet wird. - WDL kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von einzelnen Leistungen oder Pflichten von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vornehmen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von WDL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Freizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der Änderung und Abweichung einer wesentlichen Freizeitleistung hat WDL den Anmeldenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn WDL eine solche Reise angeboten hat. Der Anmeldende hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Anmeldende gegenüber WDL nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Anmeldende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte WDL für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Anmeldenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
- Die Jugendgästehäuser von WDL sind ausnahmslos Nichtraucherhäuser; das Rauchverbot gilt auch auf dem Gelände der Gästehäuser. Aus Gründen des Jugendschutzes ist Minderjährigen die Mitnahme und der Konsum alkoholischer Getränke nicht erlaubt. Die Mitnahme von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
- Beachten Sie: Unsere Reisen sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
§ 4 Rücktritt von einer Freizeit durch den Anmeldenden
- Der Teilnehmende kann sich bei Rücktritt von der Freizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Erfordernissen genügt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie WDL nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Teilnehmende dem WDL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. WDL hat die entstandenen und geltend gemachten Mehrkosten nachzuweisen. Im Falle einer Warteliste rückt die Person an erster Stelle nach. In diesen Fällen wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 25 berechnet.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WDL. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden.
Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der Teilnehmende die Freizeit nicht an, so kann WDL einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von WDL zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Freizeiten oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten von WDL sowie abzüglich dessen, was WDL durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis berechnet und beträgt bei einem Rücktritt:
bis 31 Tage vor Freizeitbeginn: 5% des Teilnahmebeitrags, mindestens 25 Euro
bis 14 Tage vor Freizeitbeginn: 30% des Teilnahmebeitrages, mindestens 25 Euro
bis 3 Tage vor Freizeitbeginn: 50% des Teilnahmebeitrages, mindestens 25 Euro
bis zum Freizeitbeginn und
bei Nichterscheinen zur Freizeit: 90% des Teilnahmebeitrages, mindestens 25 Euro
- Diese pauschale Ersatzzahlung wird zeitnah nach der Rücktrittserklärung per Lastschrift eingezogen.
- Dem Anmeldenden wie auch WDL bleibt der Nachweis unbenommen, dass WDL durch den Rücktritt überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Ersatzzahlung.
- Bei Minderjährigen wird die Beaufsichtigungspflicht bei einer evtl. Rückreise durch den Personensorgeberechtigten sichergestellt.
WDL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit WDL nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist WDL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
§ 5 Rücktritt vom Reisevertrag durch WDL
- a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht bei WDL einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder WDL verbunden ist.
c) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Freizeit wesentlicher persönlicher Umstände des Teilnehmenden nach Abschluss des Reisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Freizeit für den Teilnehmenden oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
d) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Freizeit nicht erreicht wird und in der Ausschreibung der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Teilnehmenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss angegeben wird sowie die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Teilnehmerbestätigung genannt wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat WDL unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. In jedem Fall ist WDL dazu verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Teilnehmer unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
e) wenn der Teilnehmende die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass WDL seine Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmenden der Freizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Freizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Beendet WDL den Vertrag aus einem unter a, b, c, e genannten Grund, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
- Die Kosten für eine evtl. erforderliche vorzeitige Rückreise des Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.
§ 6 Pflichten des Teilnehmenden
- Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Der Teilnehmende ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Freizeit oder WDL mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Freizeit oder von WDL ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt ein Teilnehmender dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.
Wird die Durchführung der Freizeit infolge eines Mangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmende den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn WDL eine vom Teilnehmenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von WDL verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt ist.
Die Leitung der Freizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Anmeldende gegenüber WDL geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger. Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
WDL verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Teilnehmenden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch
a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung;
b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.
§ 7 Versicherung während der WDL-Freizeit
- WDL hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Freizeit eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander oder WDL gegenüber zufügen.
- WDL empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenschutz, etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Freizeit verbundenen Risiken zu mindern.
§ 8 Freizeiten im Ausland
- WDL verpflichtet sich den Teilnehmenden, bei Auslandsreisen über allgemeine Pass- und Visavorschriften sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies WDL nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. WDL haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.
§ 9 Haftungsausschluss
Die vertragliche Haftung von WDL für Schäden des Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Freizeitpreis. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. WDL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von WDL sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. WDL haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Gastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Bildungsstätte ursächlich war.
§ 10 Verlinkung auf andere Webseiten
WDL ist nur für die eigenen Inhalte, die es zur Nutzung bereithält, nach den einschlägigen Gesetzen verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (Links) auf die Webseiten anderer Anbieter zu unterscheiden. Durch den als Link gekennzeichneten Querverweis ermöglicht den Zugang zu fremden Inhalten.Der Inhalt anderer Webseiten kann sich ändern, worauf WDL keinen Einfluss hat. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Webseiten, auf welche verwiesen wurde. Eine Haftung für diese verlinkten Webseiten wird daher von WDL grundsätzlich ausgeschlossen.
Sollte WDL feststellen, dass die verlinkten Seiten illegal oder nicht dem Verständnis von WDL entsprechen, wird die Verlinkung umgehend gelöscht.
§ 11 Datenschutzerklärung
In seiner Datenschutzerklärung (siehe www.wdl/datenschutz) versichert WDL die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§12 Gerichtsstand und Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung
Gerichtsstand von WDL ist dessen Sitz, bzw. dass für den Sitz zuständige Gericht. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung mit der Maßgabe, dass falls der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
WDL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass WDL nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert WDL den Teilnehmenden hierüber in geeigneter Form. WDL weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin
§13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand von WDL ist Starnberg.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den WDL Shop
§ 1 Vertragsabschluss
- In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
- Die von uns durch Katalog oder anderes Werbematerial sowie im Rahmen unseres Internetauftritts mitgeteilten Waren und Preise stellen eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Annahme durch uns erfolgt durch Versendung der Ware. Eine vorher versandte Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des Kaufvertragsangebots, sondern lediglich die Mitteilung, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist.
§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz
- Soweit der Kunde Verbraucher ist und der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312b Absatz 2 des "BGB" abgeschlossen wurde, hat der Kunde das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung zu widerrufen. Die Frist wird gewahrt durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde die Ware und die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Der Widerruf ist zu richten an: WDL Starnberger See gGmbH, Assenbucher Str. 101, 82335 Berg.
- Folgen des Widerrufs: Nach einem rechtzeitigen und wirksamen Widerruf sind die, von beiden Seiten empfangenen Leistungen, zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie zum Beispiel in einem Ladengeschäfts möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
§ 3 Lieferung und Versandkosten
- Der Kunde trägt zusätzlich zum Warenpreis die Versandkosten für die Versendung an den von ihm angegebenen Ort.
- Bei Lieferung ins Ausland (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) trägt der Kunde die zusätzlich anfallenden Kosten, insbesondere Steuern und Zölle.
- Leistungsort ist unser Auslieferungslager.
- Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert wurden.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen tragen wir die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
- Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
- Falls wir ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sind, weil unser eigener Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben davon unberührt.
§ 4 Zahlung
- Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angegebenen Zahlungsweisen akzeptiert.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so stehen uns Zinsen in gesetzlicher Höhe zu.
- Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde hiermit unwiderruflich seine Bank, uns seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware einem Dritten nur unter Hinweis auf diesen Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Eine Aufrechnung mit gegen uns bestehenden Ansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs des Vertragspartners darf von diesem nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.
§ 7 Gewährleistung
- Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Gewährleistung.
- Soweit unsere Haftung verschuldensabhängig ist, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- Sofern wir wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
- Soweit eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns zurückzusenden.
§ 8 Rechtswahl
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 9 Gerichtsstand
- Mit Kunden, die Kaufleute sind, gilt Starnberg als ausschließlicher Gerichtstand vereinbart.