Gruppen­häuser:
Verpflegung & Preise

Information zur Verpflegung

Bei uns wird standardmäßig ohne Schweinefleisch gekocht. Zudem bieten wir täglich auch Vegetarisches an. Auf Wunsch und nach vorheriger Absprache gehen wir gerne auf spezielle Ernährungsbedürfnisse ein (z. B. glutenfreie, laktosefreie Kost). 

Die Mahlzeiten werden in Buffetform angeboten. Eine Buchung ohne Verpflegung ist nicht möglich. 

Wichtiger Hinweis: 
Sonderkost muss im Voraus angemeldet werden. 

Preise pro Person und Nacht

(inkl. Vollpension)
Gültig vom 03.01.2026 bis zum 02.01.2027

Alter

Preis

2–5 Jahre

ab 29,50 €

6–12 Jahre

ab 36,50 €

13–17 Jahre

ab 38,50 €

ab 18 Jahre

ab 41,50 €

Hinweis: Preise zzgl. Gästebeitrag und Übernachtungssteuer
Bitte Bettwäsche mitbringen! (Ausleihgebühr: 7,50 € p.P. bei Voranmeldung)

Sonder­preise
(Schulklassen & Konfirmanden­freizeiten)

Gültig in den Monaten Januar - März & November - Dezember

Preis pro Person: 35,00 €

Freiplatz-Regelung für Gruppen

Ab einer bestimmten Gruppengröße bekommt ihr Freiplätze, die nicht berechnet werden.

Zahlende Personen

Freiplätze

über 20

1

über 40

2

über 75

3

über 100

4

über 120

5

Zeltplatz-Angebot (ab 10 Personen)

Separate Zeltfläche auf unserem Grundstück – E-Anschluss möglich.
Verpflegung: Selbstverpflegung (keine SV-Küche!), Teil- oder Vollverpflegung möglich.

Gästebeitrag

(Cuxhaven Berensch-Arensch Ortstarif Kurzone 2) 

Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre wird je Übernachtung ein Gästebeitrag erhoben. Preise und Informationen hierzu unter www.cuxland.de/gaestekarten/ 

Hinzu kommt außerdem die anteilige Übernachtungssteuer der Stadt Cuxhaven.

 

Kurzone I

Kurzone II

Saison A

4,00 €

3,20 €

Saison B

3,20 €

2,80 €

Kurzone I: Döse einschl. Grimmershörn bis Berndhardstraße, Duhnen, Sahlenburg 
Kurzone II: Altenbruch, Berensch-Arensch (WDL Dünenhof), Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt, Stickenbüttel, Grimmershörn ab Bernhardstraße bis Cuxhaven-Zentrum. 

Saison A: 01.01.–07.01 | 01.04.–31.10. | 25.12.–31.12. 
Als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen. 

  • Beseitigung von Flut- und Sturmschäden  
  • Strandreinigung 
  • Hundestrände – Bereitstellung und Reinigung 
  • ca. 300 Sitzmöglichkeiten im Strandbereich  
  • Sanitäranlagen – Bereitstellung und Reinigung 
  • Ausschilderung von ca. 200 km Radwege  
  • Instandhaltung von ca. 60 km Reitwege  
  • ca. 1000 LKW Ladungen Sand für die Strände – jedes Frühjahr 
  • Pflege der Grünanlagen mit Modernisierung und Instandhaltung der Kinderspielplätze  
  • Einsatz von Rettungsschwimmern und Bereitstellung von Sanitätspersonal in den Sommermonaten  
  • Anschaffung und Instandhaltung von Booten und Rangerfahrzeugen 
  • Bereitstellung von Rettungsbaken im Wattengebiet  
  • Investitionen in die Bäderlandschaft von Cuxhaven 
  • kostenlose Flyer und Informationsbroschüren  
  • kostenlose Nachrichten und Hinweise zu Wasserqualität etc.  
  • ca. 400 Gästeveranstaltungen im Jahr  
  • zahlreiche Sportveranstaltungen u. v. m. 

  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. 
  • Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Cuxhaven aufhalten. 
  • Personen, welche sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort aber keine Unterkunft nehmen.  
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.  
  • Wehrpflichtige für die Dauer ihrer Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet.  
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).  
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben und /oder ein "B". 

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Informationen zur Person